Bohrungen für Glasschilder

  1. Die Durchmesser der Bohrungen sollen im allgemeinen nicht kleiner sein als die Glasdicke.
  2. Die Begrenzung der Lage der Bohrungen bezogen zur Glaskante der Scheibe, zu den Ecken und auch untereinander sind abhängig von:

    Glasdick

    eBohrdurchmesser

    Scheibenform

    Anzahl der Bohrungen

    Abmessungen der Scheibe

  3. Der Abstand zwischen den Glaskanten und den Bohrlochrändern muss mindestens die doppelte Glasdicke betragen.
  4. Der Abstand zwischen zwei Bohrlöchern muss mindestens die doppelte Glasdicke betragen.
  5. Wenn einer der Abstände vom Rand einer Bohrung zur Glaskante kleiner als 35 mm ist, muss der Bohrabstand aus den Ecken um 5 mm asymmetrisch versetzt sein.
  6. Ausnahmen dieser Regeln sind möglich und vor Auftragserteilung anzufragen.Zum besseren Verständnis betrachten Sie bitte die rechts vohandene Zeichnung.

« zurück

Glasbohrungen