Bohrungen für Glasschilder
- Die Durchmesser der Bohrungen sollen im allgemeinen nicht kleiner sein als die Glasdicke.
- Die Begrenzung der Lage der Bohrungen bezogen zur Glaskante der Scheibe, zu den Ecken und auch untereinander sind abhängig von:
Glasdick
eBohrdurchmesser
Scheibenform
Anzahl der Bohrungen
Abmessungen der Scheibe
- Der Abstand zwischen den Glaskanten und den Bohrlochrändern muss mindestens die doppelte Glasdicke betragen.
- Der Abstand zwischen zwei Bohrlöchern muss mindestens die doppelte Glasdicke betragen.
- Wenn einer der Abstände vom Rand einer Bohrung zur Glaskante kleiner als 35 mm ist, muss der Bohrabstand aus den Ecken um 5 mm asymmetrisch versetzt sein.
- Ausnahmen dieser Regeln sind möglich und vor Auftragserteilung anzufragen.Zum besseren Verständnis betrachten Sie bitte die rechts vohandene Zeichnung.